persönlicher Rundumschutz für Vorstände oder Geschäftsführer
Gründe, warum “Managerschutz360” für Sie im Management so wichtig ist
Auf die D&O und Strafrecht-Versicherung Ihrer Firma können Sie sich nicht vollständig verlassen!
In Ihrer Firma besteht D&O-Versicherung. Das ist gut und der Vertrag schützt Sie und alle übrigen Führungskräfte vor Vermögensverlust. Es bleiben aber einige Risiken für Sie als Mitglied von Vorstand oder Geschäftsführung.
1. Schützt Sie die D&O in allen Fällen?
Haben Sie Zugang zur Police und kennen Sie die Vertragsbedingungen? Werden Ihnen Änderungen angezeigt? Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch? Sind die Bedingungen auf dem neuesten Stand? Ist der Gerichtsstand der D&O-Police in Deutschland? Sind die Angaben zu vorvertraglichen Umständen dem Versicherer korrekt angezeigt?
2. Schützt Sie die Firmen-Strafrechtsschutzversicherung?
Ja, aber ohne eigenen Anspruch. Die Bedingungen der Firmen-Strafrechtsschutzversicherung gewähren Ihnen keinen eigenen Rechtsanspruch. Der Schutz kann Ihnen durch Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung oder durch Ihre Organ-Kollegen entzogen werden. Manchmal wird die Gewährung auch von „Kompromissen“ an anderer Stelle gemacht.
3. Besteht „Waffengleichheit“ bei Ihrem Anstellungsvertrag?
Mitglieder von Vorstand oder Geschäftsführung haben keinen Kündigungsschutz. Rechtliche Auseinandersetzungen aus Ihrem Anstellungsvertrag führen zu hohen Streitwerten und sind damit sehr teuer. In Ihrem „Familien-Rechtschutz“ ist dies nicht versichert.
“Managerschutz360” schützt Sie umfassend.
Umfassender persönlicher Versicherungsschutz für alle existenziellen Managerrisiken ab 112,50 EUR monatlich (inkl. Versicherungssteuer).
Warum ist dieser Versicherungsschutz für Mitglieder von Geschäftsführung und Vorstand wichtig?
- Sie vermeiden das Risiko, im Schadenfall durch Verbrauch der Firmen-D&O durch Mitversicherte ohne Versicherungsschutz dazustehen.
- Sie bestimmen über Ihren passgenauen Versicherungsschutz, haben jederzeit Zugriff auf Ihren Vertrag und kennen die aktuellen Vertragsbedingungen.
- Sie benötigen als Vorstand einer AG keine separate D&O-Selbstbehaltsversicherung mehr.
- Sie haben einen persönlichen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen was i.a. bei einer Firmen Strafrechtsschutzversicherung nicht der Fall ist.
- Sie haben Versicherungsschutz bei Streitigkeiten zu Ihrem Dienstvertrag – auch bei einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung.
Alles in einer Police – umfassender Schutz – erheblich günstiger als mit „Einzellösungen“.
Persönlicher Vermögensschaden – Rechtsschutz und Haftpflicht (D&O)
So gut wie immer kommt es bei Schadenersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern von Vorstand und Geschäftsführung zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade bei solchen Auseinandersetzungen entstehen hohe Rechtskosten.
Bei “Managerschutz360” steht neben der Haftpflichtversicherungssumme (z.B. von 1 Mio.) auch Versicherungsschutz für die Abwehr von zusätzlichen 300.000 EUR pro Versicherungsfall zur Verfügung.
Besondere Pluspunkte
- Abwehrkostenlimit 300.000 EUR pro Versicherungsfall steht neben der Versicherungssumme extra zur Verfügung
- Freie Anwaltswahl
- Keine Subsidiarität gegenüber einer Firmen-D&O-Versicherung
- Für Vorstandsmitglieder: Ersetzt die Selbstbehaltsregelung bei Firmen-D&O (§93 Abs. 2 AktG)
Persönlicher Strafrechtsschutz
Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Sie werden im Ernstfall persönlich zur Verantwortung gezogen. Selbst wenn Sie diese an Dritte delegiert haben, greift oft die Verantwortlichkeit im Rahmen des Organisationsverschuldens.
Die Folge: Ihnen entstehen hohe Kosten für spezialisierte Strafverteidigung und Gutachten.
“Managerschutz360” übernimmt die Kosten für die Honorarvereinbarung mit spezialisierter Strafverteidigung sowie für Sachverständige und Rechtsgutachten.
Besondere Pluspunkte
- Über die ROLAND Strafverteidiger-Hotline stehen Ihnen 24 Stunden am Tag spezialisierte Strafverteidiger zur Verfügung.
- Keine Begrenzung auf die Rechtsanwalt-Gebührenordnung
Anstellungsvertrags-Rechtschutz
Als Mitglied von Vorstand oder Geschäftsführung sind Sie kein Arbeitnehmer. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet hier keine Deckung, da Ihr Anstellungsvertrag einer anderen Gerichtsbarkeit unterliegt (ordentliche Gerichte statt Arbeitsgerichte).
Kommt es zu Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag, tragen Sie das volle Kostenrisiko. Dazu kommen noch die gegnerischen Kosten, die Sie im Falle eines verlorenen Prozesses zusätzlich tragen müssen.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt diese oft sehr hohen Kosten.
BESONDERE PLUSPUNKTE
- Außergerichtliche Streitigkeiten mitversichert
- Aufhebungsvereinbarung