Als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sind Sie kein Arbeitnehmer. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet hier keine Deckung, da Ihr Anstellungsvertrag einer anderen Gerichtsbarkeit unterliegt (ordentliche Gerichte statt Arbeitsgerichte).
Kommt es zu Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag, tragen Sie das volle Kostenrisiko. Dazu kommen noch die gegnerischen Kosten, die Sie im Falle eines verlorenen Prozesses zusätzlich tragen müssen.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt diese oft sehr hohen Kosten.
Attikon AsseCon kennt die Tarife, die Prämien und die Bedingungen der Versicherer. Fordern Sie ein Angebot.
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