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Altersvorsorge mit
hohen Steuervorteilen

Direktversicherung

Direktversicherungen bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen risiko- und verwaltungsarmen Weg zur Betrieblichen Altersvorsorge.

Steuerfreiheit für Beiträge an Direktversicherung

Der Beitragsaufwand ist gemäß § 3 Nr.63 EStG bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei. Im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 3.624,– Euro (mtl. 302,– EUR). 

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) können Sie weitere 4 % steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung investieren.

Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Berechnen Sie Ihren Steuervorteil.

Steuerrechner

Anforderung eines Angebots – Infos zur betrieblichen Vorsorge

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    Betriebliche Vorsorge