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Pflichtversicherung
bei klinischen Studien

Probandenversicherung

Die Probandenversicherung ist eine Pflichtversicherung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), die bei einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln vor Beginn abgeschlossen werden muss.

Die Rückversicherung erfolgt über den sog. Probanden-Cover (Zusammenschluss von über 20 Erst- und Rückversicherern) oder von anderen Versicherern.

Attikon AsseCon kann Ihnen als von Versicherern unabhängiger Versicherungsmakler Markttransparenz bieten.

Ausführlicher Fragebogen zur Angebotserstellung

Zusätzlich benötigen wir für eine Quotierung die Patienteninformation und das Studien-Protokoll (deutsch oder englisch).

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