Die Betriebshaftpflichtversicherung – ein Muss für jeden Betrieb!
- schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden
- deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab
- wehrt unberechtigte Ansprüche gerichtlich ab
Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden
Aber Achtung: Vermögensschäden müssen gesondert eingeschlossen werden!
Bestimmte Unternehmen und Selbstständige haben aber ein besonderes Vermögensschaden-Risiko, zum Beispiel das Fehlberatungsrisiko:
- IT-Unternehmen (Beispiel: Antragsmodell)
- Medienunternehmen
- Finanzdienstleister/in
- Steuerberaterbüros (Pflichtversicherung)
- Rechtsanwaltskanzleien (Pflichtversicherung)
- Wirtschaftsprüferbüros (Pflichtversicherung)
- Immobilienmaklerbüros
- Wohnungsverwaltungen
- Interim Manager/in (siehe Managerschutz)
- und alle Unternehmen, deren (Dienst-)Leistung aus Beratung besteht